Bituminöse Anstriche, Abichtungen und Kleber

Bituminöse Anstriche, Abichtungen und Kleber

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Bitumenhaltige und teerhaltige Materialien (zur Unterscheidung von Bitumen und Teer: vgl. Bemerkungen ganz unten) enthalten oft Asbest. Dabei handelt es sich z.B um folgende Materialien:

  • Kleber von Bodenbelägen (Flexplatten)
  • Kleber von Parkett
  • Kleber von Kork- oder anderen Isolationen (z.B. in Kühlräumen).
  • Bitumen- bzw. Teeranstriche als Abdichtung auf Dachterrassen/Flachdächern oder an der Aussenfassade in Kellergeschossen
  • Bitumen- bzw. Teer-haltige Dilatationsfugen (z.B. zwischen Betonbodenplatten)
  • Anstriche auf Rohrisolationen (z.B. Polyurethan-Schaum) oder direkt auf dem Rohr.
  • Fassadenelemente (aus Metall) mit bituminöser/teerhaltiger Beschichtung (Antidröhnbeläge)
  • Dampfsperren
  • Bitumen- bzw. Teerpappen (z.B. als Abdichtung auf Dächern)
  • Bitumen- bzw. Teerschweissbahnen

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Festgebunden.

Gesundheitsgefährdung: Keine, auch wenn die Materialien beschädigt sind keine relevante Faserfreisetzung.

Mit Bearbeitung

Grundsätzlich geringes Gefahrenpotential, da sich auch beim Bearbeiten kaum Asbestfasern aus der Bitumen- bzw. Teer-Matrix lösen (oranger Bereich). Beim Entfernen von grösseren Mengen der Materialien oder wenn mit einer erhöhten Faserfreisetzung gerechnet werden muss (z.B. bei hohem Asbestgehalt, sprödes Material), muss von einer mittleren Gefährdung ausgegangen werden.

Bei einer Entfernung von bitumen- bzw. teerhaltigen Materialien mit Trockeneis besteht jedoch ein hohes Faserfreisetzungspotential (roter Bereich).

Bitumen- bzw. teerhaltige Materialien sind generell als asbestverdächtig einzustufen und vor Bauarbeiten zu beproben. Aufgrund der geringen Gefährdung bei der Bearbeitung kann bei Bagatellmengen ggf. auf eine Beprobung verzichtet werden:

  • Geringe Mengen (weniger als 5m2): Es kann auf eine Beprobung verzichtet werden, solange die Materialien nicht recycliert werden.
  • Grössere Mengen (mehr als 5 m2): Beproben.
Beproben

Kleber und Anstriche: Rund 5 g des Materials abkratzen. Da das Gefahrenpotential sehr gering ist, kann die Anzahl Proben gering gehalten werden.

Dachpappen und Dampfsperren: Idealerweise rund 5 cm2 des Materials. Da es sich um Materialien handelt, die homogen sind, kann die Anzahl Proben gering gehalten werden.

Wichtig: Beim Untersuchen von Flachdächern: Bei alten Gebäuden können mehrere Schichten von Abdichtungen vorhanden sein (sowohl über als auch unter der Isolation). Das oberflächliche Abkratzen von Bitumen/Teer ist für die Probenahme daher nicht ausreichend. Ist ein Beproben nicht möglich zum Beispiel weil die Abdichtung nicht beschädigt werden darf, ist diese als "asbesthaltig mangels Nachweis" im Bericht aufzunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt zu untersuchen (entweder in der Nutzungsphase mit der Hilfe eines Dachdeckers oder kurz vor dem Rückbau).

Bitumenkleber/Abdichtung: Instruierter Handwerker, Vorgehen mit Schutzausrüstung gemäss Suva Factsheet 33049.

Dachpappen und Dampfsperren: instruierter Handwerker, Vorgehen mit Schutzausrüstung gemäss Suva Factsheet 33049 (ausser bei hohem Asbest-Gehalt).

Rohre mit bituminösen Isolationsanstrichen: instruierter Handwerker, Vorgehen gemäss Suva Factsheet 33074.

Allgemein: Entsorgung in einer KVA unter korrekter Deklaration und in Rücksprache mit KVA möglich.

Hinweis: Dieser Entsorgungsweg ist eigentlich nicht gesetzeskonform, da keine asbesthaltigen Abfälle in die KVA gebracht werden dürfen. Beim BAFU wird die Entsorgung via KVA geprüft. Ein abschliessender Entscheid über den zulässigen Entsorgungsweg seitens BAFU ist ausstehend und ist mit der VVEA Vollzugshilfe Asbest zu erwarten (hier).

Teile mit hohem mineralischem Gehalt: ev. Deponie E oder SAVA. Mit Kanton abklären.

Hinweis: Teerhaltige Materialien können hohe PAK-Gehalte aufweisen (vgl. auch Bemerkungen weiter unten). Dies ist bei der Entsorgung ebenfalls zu beachten (Vorgaben KVA bzw. Deponie bzgl. PAK-Gehalten beachten).

 

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

 

Nur leicht mit Bitumen getränkte Dampfbremsen müssen allenfalls als schwachgebunden eingestuft werden. Siehe auch Hypalon.

Hinweis: Teer und Bitumen sind optisch sehr ähnlich und wurden zu gleichen Zwecken eingesetzt (früher Teer, heute Bitumen). Oft werden die Begriffe auch synonym verwendet. Teer unterscheidet sich in der Herstellung und chemischen Zusammensetzung jedoch deutlich von Bitumen. Bitumen wird aus Erdöl gewonnen. Teer aus Braun- und Steinkohle. Bitumen enthält, im Gegensatz zu Teer, nur geringe PAK-Gehalte. Bitumen weist auch keinen typischen «Teergeruch» auf. Bei der Bearbeitung und Entsorgung von Teer-haltigen Materialien ist daher neben der Gefährdung durch Asbest auch die Gefährdung durch PAK (z.B. durch Freisetzung infolge Hitzeeinwirkung) zu beachten. Ebenso ist der PAK-Gehalt bei der Entsorgung zu beachten.

 

 

Fotos
21 Jan. 2020