Bitumenanstriche, -Dichtungen und -Kleber mit Asbest

Bitumenanstriche, -Dichtungen und -Kleber mit Asbest

Überholte Version. Überprüfen Sie www.polludoc.ch für den aktuellen Stand der Technik.

Bitumenhaltige Materialien enthalten regelmässig auch Asbest, z.B:

  • Kleber von Bodenbelägen, Parkett, Isolationen (z.B. in Kühlkammern).
  • Bitumenanstriche als Dichtung auf Dachterassen/Flachdächern, an der Aussenfassade in Kellergeschossen
  • Mit Bitumen gefüllte Dilatationsfugen
  • Anstriche auf Rohrisolationen (z.B. Polyurethan-Schaum).
  • Fassadenelemente mit bituminöser Beschichtung
  • Seltener: Dampfsperren, Bitumenpappen, Bitumenschweissbahnen

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: Festgebunden.

Gesundheitsgefährdung: Keine, auch wenn die Materialien beschädigt sind.

Mit Bearbeitung

Grundsätzlich geringes Gefahrenpotential, da sich auch beim Bearbeiten kaum Asbestfasern aus der Bitumen-Matrix lösen (oranger Bereich). Beim Entfernen von grösseren Mengen der Materialien oder wenn mit einer erhöhten Faserfreisetzung gerechnet werden muss (etwa hoher Asbestgehalt), muss von einer mittleren Gefährdung ausgegangen werden.

  • Geringe Mengen (weniger als 5m2): Es kann auf eine Beprobung verzichtet werden, solange die Materialien nicht recycliert werden.
  • Grössere Mengen (mehr als 5 m2): Beproben.
Beproben

Kleber und Anstriche: Rund 5 g des Materials abkratzen. Da das Gefahrenpotential sehr gering ist, kann die Anzahl Proben gering gehalten werden.

Dachpappen und Dampfsperren: idealerweise rund 5cm2 des Materials. Da es sich um Materialien handelt, die homogen sind, kann die Anzahl Proben gering gehalten werden.

 

Wichtig: Beim Untersuchen von Flachdächern: Bei alten Gebäuden können durchaus mehrere Schichten von Dichtungen vorhanden sein (sowohl über als auch unter der Isolation). Alleine das oberflächliche Abkratzen von Bitumen ist nicht ausreichend. Ist ein Beproben nicht möglich (z.B. weil die Dichtung nicht beschädigt werden darf), ist diese als "asbesthaltig mangels Nachweis" im Bericht aufzunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt zu untersuchen.

Bitumenkleber/Abdichtung: Instruierter Handwerker mit Schutzausrüstung gemäss SUVA Factsheet 33049.

Dachpappen und Dampfsperren: Ebenfalls instruierter Handwerker, Schutzausrüstung gemäss SUVA Factsheet 33049 ausser bei hohem Asbest-Gehalt.

Allgemein: Entsorgung in einer KVA unter korrekter Deklaration in Rücksprache mit KVA möglich.

Hinweis: Dieser Entsorgungsweg ist eigentlich nicht gesetzeskonform, da keine asbesthaltigen Abfälle in KVA gebracht werden dürfen. Beim BAFU wird z.Z. die Entsorgung via KVA geprüft. Ein abschliessender Entscheid über den zulässigen Entsorgungsweg seitens BAFU ist ausstehend.

Teile mit hohem mineralischem Gehalt: ev. Deponie E oder SAVA. Mit Kanton abklären

Hinweis: Teerhaltige Materialien enthalten hohe PAK-Gehalte. Dies ist bei der Entsorgung ebenfalls zu beachten.

Nur leicht mit Bitumen getränkte Dampfbremsen müssen allenfalls als schwachgebunden eingestuft werden. Siehe auch Hypalon.

Fotos
18 Dez. 2017