Spritzasbest / Spritzisolationen
Spritzasbest / Spritzisolationen
Spritzisolationen auf Basis von Asbest wurden in der Schweiz vor allem in den 1960er- und den frühen 1970er-Jahren als Brandschutz von Metall-Strukturen, als Wärme-Isolation auf Metall/Beton/Backstein, als akustische Isolation oder als eine Mischung davon verwendet (z.B. Brandschutz und Akustik-Isolation an Schulhausdecken, thermische und akustische Isolation mit Tropfwasserschutz an Schwimmbaddecken).
Spritzasbest enthält in der Regel, je nach Hersteller, zwischen 25 und 90% Asbest. Er wurde in einer Schicht von 1 bis 5 cm Dicke, in seltenen Fällen auch in zwei Schichten aufgetragen. Bei geringer Beimengung von Kleber ist Spritzasbest sehr weich, bei viel Kleber eher hart und visuell ähnlich einem rauen Verputz. Zum Teil wurden Spritzisolationen gleich beim Einbau, zum Teil erst später mit einem Schutzanstrich versehen, um die Faserfreisetzung geringer zu halten.
Ehemalige Hersteller von Spritzasbest in der Schweiz waren u.a. Schneider Dämmtechnik, Winterthur; Hitz, Uster; Chemisch Technische Werke (CTW), Muttenz.
Die Verwendung von Asbest in Spritzisolationen wurde in den 1970er Jahren eingestellt, obwohl damals kein spezifisches Anwendungsverbot für Spritzasbest bestand. Der 1975 eingeführte MAK-Wert von 2 Million LAF/m3 konnte beim Einbau von Spritzasbest jedoch praktisch nicht eingehalten werden. Gewisse Hersteller wie etwa CTW, stellten bereits am 1. Mai 1972 um, wobei dem Spraybelag noch bis 1976 Asbest in geringeren Konzentrationen beigemischt wurde.
Ab 1985 wurden Gebäude, in welchen Anwendungen von Spritzasbest bekannt waren, in einem Kataster erfasst. Viele dieser Gebäude sind heute bereits saniert, teilsaniert oder zurückgebaut worden. Da aber vermutlich nur ca. 90% der Gebäude erfasst wurden, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Gebäude, welches nicht im Kataster aufgeführt ist, kein Spritzasbest enthält.
Sekundärkontamination: Da umliegende Bereiche (Böden, Wände) nach dem Einbau von Spritzasbest selten sauber gereinigt wurden, ist es wahrscheinlich, dass anschliessend eingebaute Elemente wie Unterlagsböden, Verputze und Anstriche) ebenfalls kontaminiert sind.
Bereits sanierte Gebäude: Früher wurden Gebäude mit Spritzasbest oft nur saniert, um die Faserfreisetzung beim Normalbetrieb zu reduzieren. Versiegelungen und Restfaserbindemittel waren erlaubt. Über diese Restkontaminationen wurden z.T. neue, asbestfreie Spritzbeläge aufgebracht. Sekundärkontaminationen (vgl. oben) wurden zudem meist nicht saniert. Vor 2000 sanierte Gebäude weisen daher immer erhebliche Mengen von Spritzasbest-Rückständen auf. Auch nach 2000 sanierte Gebäude können noch Spritzasbest-Rückstände aufweisen, besonders wenn die Sanierung ohne Fachbauleitung und dokumentierte Abnahmeprotokolle ausgeführt wurde. Eine erneute Sanierung von bereits Spritzasbest-sanierten Gebäuden kann somit notwendig werden, insbesondere vor Bauarbeiten.
Gesundheitsgefährdung
Ohne Bearbeitung
Spritzasbest ist eine der gefährlichsten Anwendungen von Asbest. Bereits bei einer normalen Nutzung kann es z.B. durch Luftzug oder leichten Erschütterungen zu einer relevanten Freisetzung von Fasern in die Luft kommen. Luftmessungen zur Kontrolle der Faserkonzentration sind daher auch bei normaler Nutzung angezeigt.
Mit Bearbeitung
Beim Bearbeiten von Spritzasbest werden sehr viele Asbestfasern freigesetzt. Die Gefahr für die Gesundheit ist sehr gross. Arbeiten an Spritzasbest dürfen nur von einer Suva-anerkannten Firma vorgenommen werden.
Selbst bei kleinen Arbeiten in der Nähe von Spritzasbest, OHNE diesen zu touchieren und auch wenn dieser versiegelt ist (z.B. Einziehen von Kabeln und Rohren, Reinigung, etc.) kann es zu einer hohen Freisetzung von lungengängigen Asbestfasern kommen. Solche Arbeiten dürfen nur von instruierten Handwerkern mit entsprechendem Gesundheitsschutz vorgenommen werden (siehe z.B. Suva Merkblatt Gebäudetechnik). Erschütterungen an den Spritzasbestbelägen sind zu vermeiden. Fallweise ist die Situation vorgängig von einem Asbestspezialisten zu beurteilen.
Diagnostik
Spritzisolationen sind immer zu beproben. Aufgrund des grossen Gefährdungspotentials sind auch Anwendungen zu beproben, welche vermutlich nach 1975 aufgebracht wurden. Wenn das Gebäude jünger ist als 1980 wird ein asbestfreies Resultat erwartet.
Ausserdem ist zu überprüfen, ob ein Gebäude im kantonalen Spritzasbest-Kataster aufgeführt ist (siehe Merkblatt BAG). Wenn dies der Fall ist, müssen Spritzisolationen (inkl. Sekundärkontaminationen, vgl. oben) detailliert identifiziert und dokumentiert werden.
Bei Gebäuden, die bekannterweise Spritzasbest enthalten haben und bereits saniert wurden, muss genau überprüft werden, ob keine Spritzasbest-Reste mehr vorhanden sind (vgl. oben).
Bei einer Beprobung sind sowohl der eigentliche Spritzputz, als auch allfällige Sekundärkontaminationen (vgl. oben) und Restbelastungen nach früheren Sanierungen (vgl. oben) zu beproben.
Aufgrund des hohen Gefährdungspotentials des Spritzasbests ist mehrstufig vorzugehen: In einem ersten Schritt können wenige Proben genommen werden. Wenn alle Proben asbesthaltig sind und die Verdachtsflächen visuell gleich aussehen, müssen alle Bereiche als asbesthaltig klassiert werden. Wenn nicht alle oder keine Probe asbesthaltig sind, folgt eine umfangreichere Probenahme aller Teilflächen. Nur so kann sichergestellt werden, dass mit sehr grosser Sicherheit auch allfällige kleine Vorkommen von Spritzasbest aufgedeckt werden.
Bereits beim Entfernen von Abdeckungen (z.B. abgehängte Decken unterhalb von Spritzasbestanwendungen) kann es zu einer erheblichen Faserfreisetzung kommen. Die Beprobung ist daher in Fällen mit risikoreichen Demontagen in Zusammenarbeit mit einem Suva-anerkannten Sanierer vorzunehmen. Nach der Probenahme muss der Raum eventuell freigemessen werden.
Mehrschichtige Spritzisolationen: Es kann sein, dass Spritzasbest in Schichten aufgetragen wurde und diese Schichten unterschiedliche Asbestarten aufweisen (z. B. Weissasbest über Blauasbest) oder dass nur eine dieser Schichten Asbest enthält (siehe der Fall der Universität Bielefeld). Es ist daher wichtig, das Material auf die ganze Tiefe zu beproben.
Bereits sanierte Gebäude: Bei bereits sanierten Gebäuden, die mit einem neuen Spritzbelag oder einer neuen Dämmung ohne Asbest isoliert wurden, muss diese so weit entfernt werden, dass mit Sicherheit nachgewiesen werden kann, dass keine Asbest-Reste mehr vorhanden sind. Im weiteren sind insbesondere Verbindungsstellen, Ritzen, Spalten und Bereiche um Schrauben näher zu untersuchen, da diese Bereiche oft noch Reste von Spritzasbest enthalten.
Sanierung/Entfernung
Suva-anerkannte Sanierungsfirma gemäss EKAS 6503, Kap. 7. Vollschutz.
Es wird empfohlen, Sanierungsfirmen mit erfahrenen Mitarbeitern beizuziehen. Eine Spritzasbest-Sanierung ist um ein vielfaches anspruchsvoller als etwa eine Sanierung von asbesthaltigem Fliesenkleber.
Entsorgung
Deponie Typ E (ev. Verfestigung oder Verglasung).
Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.