Gewebe, Schnüre, Kissen, reiner Asbest

Gewebe, Schnüre, Kissen, reiner Asbest

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Asbestfasern wurden in Form von Geweben, Schnüren, Bändern, Matten oder Kissen als Brandschutz- oder Isolationsmaterial eingesetzt (teilweise alubedampft), etwa für folgende Anwendungen:

  • Dichtungen bei Brandschutztüren, Tresoren, Aktenschränken, Heizungen, Kamine, Brenner, Abgasrohre, Metallfenstern, Trennwänden
  • Öfen, Trocknungsanlagen, Bügeleisen, Kochherde
  • Leitungsumwicklungen (Schnüre, Bänder)
  • Brandabschottungen (Kissen)
  • Auflagen bei Rohrleitungen (Bänder und alubedampfte Isolationskissen)

In der Regel handelt es sich bei diesen Geweben um reinen Asbest, mit weissen oder grauen Asbestfasern (selten braune Fasern aus Amosit) . Nach 1991 wurden die Asbestfasern mit künstlichen Mineralfasern (KMF) ersetzt. Der Unterschied zwischen Asbest und künstlichen Mineralfasern ist nicht immer einfach erkennbar. Grundsätzlich gilt aber: Asbest-Gewebe ist matt. Wenn das Gewebe glänzt und lange Fasern von blossem Auge sichtbar sind, handelt es sich meist um Glasfasern. Es gibt aber auch Asbest-Gewebe, welches mit einem Lack versehen ist und glänzt. Im Zweifelsfall sowie wenn es sich um eine grössere Menge handelt, sind die Gewebe zu beproben.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart: Schwachgebunden.

Grössere Elemente, wie Brandschutzkissen stellen insbesondere wenn sie in schlechtem Zustand sind ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für Nutzer der entsprechenden Räumlichkeiten dar. In häufig genutzten Räumen sollten sie dringend saniert werden (Dringlichkeitsstufe 1 gemäss FACH). Durch mögliche Sofortmassnahmen wie luftdichtes Abdecken der Materialien oder versiegeln kann die Dringlichkeit reduziert werden.

Kleine Elemente wie etwa kurze Schnüre in Öfen oder kleinere Bänder bei Heizungen etc: Wenn die Elemente nicht bewegt oder berührt werden meist geringe Gefahr. In Räumen mit regelmässiger Nutzung insbesondere durch Kinder sollten solche Elemente jedoch rasch entfernt werden.

Mit Bearbeitung

Beim Bearbeiten: Bereits geringe Mengen oder einzelne Objekte können bei einer Bearbeitung grosse Fasermengen freisetzen und daher eine Gesundheitsgefährdung darstellen (roter Bereich gemäss Suva).

Das Material kann (wenn aus dem Zeitraum vor 1991) in der Regel ohne Labornachweis als „asbesthaltig gemäss fachlicher Beurteilung“ eingestuft werden.

In neuerer Zeit werden für solche Anwendungen Gewebe aus KMF (z. B. Glasfasern) verwendet. Kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob es sich um Glasfasergewebe oder Asbest handelt, sind die Materialien zu beproben oder als "asbesthaltig mangels Nachweis" zu bezeichnen.

Beproben

Verschiedene Elemente müssen getrennt beprobt werden.

Die Suva unterscheidet folgende Arbeiten:

  • Einzelne Asbestschnüre entfernen: Instruierter Handwerker, FFP3-Maske gemäss Suva-Merkblatt 84053.
  • Geringe Ausmasse (0,5m2) und kurze Dauer (<0,5 Tage): Suva-anerkannte Sanierungsfirma gemäss EKAS-Richtlinie 6503, Art. 7,6).
  • Grössere Arbeiten: Sanierungsfirma unter Vollschutz gemäss EKAS-Richtlinie 6503, Kap. 7.

Deponie Typ E

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Fotos
15 Aug. 2019