Decken- / Akustikplatten

Decken- / Akustikplatten

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Mineralfaserbasierte Deckenplatten, auch Akustikplatten oder Pressplatten genannt, enthielten früher in einigen Fällen Asbestfasern (Konzentrationen zwischen 1 und 3%, meist Amosit).

Die Firma Pavatex, die solche Platten unter dem Namen Pavaroc vertrieb, hat nur vier Jahre (1968-1971) Asbest den Platten beigemischt und dann Asbest bereits 1972 wieder aus der Produktion entfernt. In welchen Zeiträumen andere Hersteller auf asbestfreie Produktion umgestellt haben, ist nicht bekannt.

Bei den mineralfaserbasierten Deckenplatten handelt sich um relativ weiche Platten (aber härter als Holzweichfaserplatten, vgl. unten), die einfach gebrochen oder geschnitten werden können. Mineralfaserbasierte Platten sind grau.

Im Gegensatz zu den mineralfaserbasierten Deckenplatten sind Holzweichfaserplatten ("Normale" Pressspanplat­ten mit Holzspänen, Markenname Pavatex) im Innern braun. Solche Platten können als asbestfrei betrachtet werden.

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: schwachgebunden.

Lokal beschädigte Platten mit Asbest können eine Gefährdung darstellen, auch weil Amosit ein deutlich höheres Faserfreisetzungspotential aufweist als andere Asbestarten. Wenn die Platten Asbest enthalten, sollte darum auch auf kleine Arbeiten wie etwa das Ersetzen einzelner Platten verzichtet werden. Die Sanierung sollte je nach Raumnutzung in kurzer bis mittlerer Frist durchgeführt werden (Dringlichkeitsstufe 1 oder selten 2 gemäss FACH).

Mit Bearbeitung

Hohe Gefährdung, roter Bereich.

Die Platten sind zu beproben. Dabei Maske und Schutzanzug tragen und Material benetzen (ideal: mit Spritze Wasser injizieren).

Wenn möglich Quellabsaugung.

Beproben

Da die Analyse nicht einfach ist (geringe Konzentration, kaum Materialschwund beim Aufbereiten der Proben, ev. Fasern durch Anstrich abgedeckt) und da Platten unterschiedlichen Alters z.T. optisch kaum zu unterscheiden sind, sollten genügend Proben von verschiedenen Stellen aus dem gleichen Raum mit ausreichend Material genommen werden (ca. 3 x 3 cm). Ideal sind Probenahmen mit einem Probenahmeröhrchen auf die ganze Dicke der Platte.

Mischproben sollten nur in sehr begrenztem Mass genommen werden (max. 3 Stücke aus dem gleichen Raum).

Die Suva verlangt folgende Massnahmen:

  • 1 Platte zerstörungsfrei abheben: Instruierter Handwerker. Einwegmaske FFP3, Einweg-Schutzanzug (Kat. 3, Typ 5/6). Quellabsaugung und Benetzen ist empfohlen.
  • Alle andern Arbeiten: Sanierungsfirma gemäss EKAS 6503, Kap. 7.

Deponie Typ E.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

Fotos
1 Mai 2019