Rohrisolationen mit asbesthaltigem Mörtel
Stand der Technik

Rohrisolationen aus verschiedenen Materialien (Mineralwollen, Kork-Bitumen, PIR-/PUR-Halbschalen, seltener Polystyrol) wurden oft mit einem Mörtel abgedeckt. Dieser Mörtel kann Asbest (in der Regel Amosit) enthalten.

Zum Teil wurde dieser Mörtel direkt aufgetragen. Zum Teil wurde er mit Drahtgitter, Gaze oder Jute-Gewebe verstärkt oder abgedeckt.

Die Asbest-Konzentration kann relativ stark variieren und heterogen verteilt sein. Die Asbest-Konzentration beträgt in der Regel um 1%, kann aber bis 20% betragen.

Neben Abdeckungen mit Mörtel können Rohrleitungen u.a. mit folgenden asbesthaltigen Materialien ummantelt sein:

Ohne Bearbeitung

Bindungsart Asbest: schwach gebunden

  • Intakt oder nur leicht beschädigt (etwa einzelne Risse in der Isolation): Keine oder sehr geringe Gefahr. Um mechanische Beschädigungen zu verhindern, können solche Rohre abgedeckt werden.
  • Beschädigt: Aus beschädigtem Material (z.B. durch Alterung oder aufgrund früherer mechanischer Einflüsse) können lokal Fasern freigesetzt werden (oranger Bereich)
  • Bei Beschädigung durch äussere Einwirkungen ist die Staubentwicklung und Asbest-Faserfreisetzung sehr hoch (roter Bereich). Zudem besteht die Gefahr von Verschleppung und dementsprechender Kontamination von anderen Bereichen aufgrund herumliegender Bruchstücke.

Mit Bearbeitung

Bei der Bearbeitung von Rohrisolationen mit asbesthaltigem Mörtel sind die Staubentwicklung und die Asbest-Faserfreisetzung sehr hoch (roter Bereich).

Rohrisolationen mit Mörtel sind zu beproben.

Auch die "Mörtelabschlüsse" der Rohrisolationen können Asbest enthalten und sind zu untersuchen.

Zum Teil wurden Rohre an den Biegungen anders isoliert als in den geraden Bereichen (z.B. Isolation mit Asbest-Gewebe an der Biegung,i.d.R. nicht freiliegend). Die Materialien an den Biegungen sind daher gesondert zu überprüfen.

Beproben

Da der Asbest im Mörtel heterogen vorliegt, sind mehrere Proben resp. Mischproben (aus maximal 3-5 Einzelproben) vom gleichen Material zu entnehmen. Visuell unterschiedliche Rohrisolationen sind separat zu beproben (keine Mischproben). Kommt die visuell identische Rohrisolation bei mehreren Leitungen vor, so kann auch eine Mischprobe über mehrere Leitungen genommen werden.

Grundsätzlich hat eine Sanierung von Rohrisolationen mit asbesthaltigem Mörtel gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503, Kap. 7 durch einen Suva-anerkannten Asbestsanierer zu erfolgen. Ein durchdringendes Benetzen mit seifenartigem Mittel ist trotz Sanierungszone notwendig.

Gemäss Suva-Factsheet 33075 können die Rohre durch einen Suva-anerkannten Asbestsanierer in einer Sanierungszone in Stücke geschnitten resp. abgeklemmt, mit Plastikfolie eingepackt und ausgeschleust werden. Die Materialtrennung kann anschliessend in der externen Zone beim Asbestsanierer erfolgen.

Alternativ können Rohrisolationen auch mit dem Glove-Bag-System saniert werden. Dieses kommt in der Praxis jedoch eher selten zum Einsatz.

Gemäss Suva-Merkblatt 84053 und Suva-Factsheet 33074 dürfen Demontagen ohne Verletzen der Dämmung von instruierten Baufachleuten unter Verwendung persönlicher Schutzausrüstung ausgeführt werden (luftdichtes Einpacken, Demontage ohne Beschädigung des asbesthaltigen Mörtels, Materialtrennung anschliessend beim Asbestsanierer in externer Zone). Dieses Vorgehen ist nur für unbeschädigte Isolationen anwendbar.

Entfernte Rohrisolationen sind doppelt in Säcke verpackt auf einer Deponie Typ E abzulagern. Eine Ablagerung der Rohre inkl. Isolation ist nicht erlaubt.

Beim BAFU wird z.Z. eine Entsorgung via KVA geprüft. Ein abschliessender Entscheid über den entsprechenden Entsorgungsweg seitens BAFU ist ausstehend. In der Praxis können die asbesthaltigen Isolationen z.T. via Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt werden. Gewisse Kehrichtverbrennungsanlagen nehmen aber keine asbesthaltigen Abfälle an. Die Entsorgung ist daher jeweils mit dem Kanton resp. der KVA abzuklären.

Allgemeine Bemerkung: In der Westschweiz gilt die interkantonale Vollzugshilfe «Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen» vom Dezember 2016. Für die Deutschschweiz und das Tessin existiert zum jetzigen Zeitpunkt keine vergleichbare Vollzugshilfe. Das BAFU erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorgaben (Vollzugshilfe «Entsorgung asbesthaltiger Abfälle» zur VVEA). Sobald diese Angaben des BAFU vorliegen, werden diese in Polludoc integriert. Bis dahin sind die in der Deutschschweiz in der Praxis gängigen Entsorgungswege und -vorgehen auf Polludoc aufgeführt (keine Berücksichtigung von kantonalen Spezialanforderungen ausser für die Kantone der Romandie). Zudem sind bzgl. Entsorgung auch die Suva-Factsheets 33063 und 33064 zu berücksichtigen. Die Angaben hier sind daher mit Vorsicht zu geniessen.

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